Buchen Sie Ihr kostenfreies Erstgespräch mit mir

Wir alle haben unsere Herausforderungen – sei es Flugangst, innere Blockaden, Ängste oder Panikattacken.

 

Mit Hypnose können Sie lernen, anders damit umzugehen und tiefere Entspannung zu erreichen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie ich Ihnen helfen kann, Ihre Ängste zu überwinden und Ihre Lebensqualität zu verbessern.

 

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam den ersten Schritt in ein entspannteres und glücklicheres Leben zu gehen.

„Das Glück deines Lebens
hängt von der Beschaffenheit
deiner Gedanken ab!“

 

Marc Aurel

Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

 

Sie sollen sich in der therapeutischen Beziehung wohl fühlen. Gerne können wir ein erstes persönliches Gespräch vereinbaren.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Die Durchführung der Therapie gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb können keine Behandlungen auf der Basis einer ärztlichen Überweisung durchgeführt werden. Einige private Krankenkassen, Beihilfestellen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten die Therapiekosten auf Antrag. Sie sollten sich vor Beginn der Therapie nach den individuellen Richtlinien Ihrer Versicherung zur Kostenübernahme erkundigen.

 

Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung als eine außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Beachten Sie bei Ihren Überlegungen, dass eine selbst finanzierte Therapie einige Vorteile bietet:

 

  • Es muss kein Antrag an eine Krankenkasse gestellt werden, so dass keine psychische Diagnose aktenkundig wird und bei bestimmten Versicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Krankenversicherungen) angegeben werden muss. Dies ist bei einer verordneten Therapie anders, denn dort sind die Psychotherapeuten verpflichtet, der Krankenkasse genaue Auskunft über Ihren psychischen Gesundheitszustand und Ihre Fortschritte zu geben.
  • Ein Psychotherapeut mit Kassenzulassung kann mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wobei dazu in Deutschland als Verfahren nur Verhaltenstherapie und Psychoanalyse bzw. Tiefenpsychologie zugelassen sind. Damit ist die Methodenvielfalt erheblich eingeschränkt und kann gegebenenfalls nicht auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden.
  • Die Wartezeit auf einen Therapieplatz ist deutlich kürzer als bei kassenzugelassenen Therapeuten.
  • In der Regel fördert die private Übernahme der Kosten die Eigenmotivation.